Testamentsvollstreckung München
Wenn Sie sich entschließen ein Testament zu erstellen, haben Sie vielen Erblassern etwas voraus:
Sie regeln die Erbschaft, wie Sie es wünschen.
Und um zu vermeiden, dass sich die Erben nicht über Ihren Willen hinweg setzen, ist es sinnvoll einen Testamentsvollstrecker einzusetzen.
Der Testamentsvollstrecker ist verpflichtet, Ihren letzten Willen umzusetzen.
Im Rahmen der Nachlassabwicklung verwaltet der Testamentsvollstrecker die Erbschaft, bis sie an die Erben übergeht, erstellt ein Nachlassverzeichnis und kümmert sich um die fristgemäße Abgabe der Erbschaftssteuererklärung.
Durch die Handlungsbefugnis des Testamentsvollstreckers sind Streitigkeiten mit den Erben nicht selten, weshalb es umso mehr darauf ankommt, eine neutrale, außenstehende und geeignete Person auszuwählen, die über entsprechende Erfahrung bei der Testamentsvollstreckung verfügt.
Es empfiehlt sich einen Testamentsvollstrecker einzusetzen,
• wenn Minderjährige bedacht werden,
• um nach dem Tod Streit zwischen den Erben zu vermeiden,
• weil es keine unmittelbaren Abkömmlinge gibt und der Erblasser ganz bestimmte Vorstellungen hat seinen Nachlass zu regeln
• wenn Sie beabsichtigen eine Stiftung zu gründen
Als Erblasser ist es Ihnen wichtig den Erben eine helfende Hand an die Seite zu stellen, insbesondere, wenn es um größere Vermögenswerte geht?
Der Schutz von finanziell unerfahrenen Erben, die Stärkung der Position von Kindern aus erster Ehe oder des zweiten Ehepartners gehören zu den Motiven einen Testamentsvollstrecker einzusetzen.
Dadurch hat der Erblasser die Gewissheit, dass sein Vermögen nicht ungeregelt an die Erben übergeht.
Der Testamentsvollstrecker hat eine starke Rechtsmacht, aber auch eine hohe Verantwortung bei der Umsetzung Ihres letzten Willens.
Bevor es zur eigentlichen Arbeit als Testamentsvollstrecker kommt, führen wir zunächst mit allen Betroffenen persönliche Gespräche, um deren jeweilige Situation zu verstehen. Während der emotionalen Phase nach dem Ableben des Erblassers ist es uns so möglich, entsprechend agieren zu können.
Danach arbeiten wir uns in alle vorhandenen Geschäftsunterlagen ein, nehmen Kontakt auf zu sämtlichen Banken, Fonds, Depots, Versicherungen, etc.
Wir lassen von unseren Partnern (öffentlich vereidigte Sachverständige) den Hausrat bewerten und veräußern die Dinge, die veräußert werden sollen, durch Auktionshäuser oder Antiquitätenhändler, mit denen wir zusammenarbeiten.
Wir kümmern uns selbstverständlich um alle Belange der Erben i.V.m. dem Nachlass, wenn unsere Hilfe, bzw. Unterstützung gewünscht wird.
Im Übrigen verstehen wir uns nicht nur als Abwicklungstestamentsvollstrecker, sondern begleiten die Erben selbstverständlich auch gerne lange Zeit im Rahmen einer Dauertestamentsvollstreckung.
Wir haben Erfahrung in der Testamentsvollstreckung von nicht unerheblichem Vermögen – mit allem was dazu gehört (Immobilienvermögen im In- und Ausland, Bargeld, Gold, Aktien, Schmuck, Kunstgegenständen, Antiquitäten, etc.).
Wir freuen uns Sie bei einem unverbindlichen, persönliches Erstgespräch kennenzulernen, bei dem Sie uns Ihre Situation im Detail erläutern und wir Ihnen aufzeigen, wie wir Sie bei der Regelung Ihres Nachlasses unterstützen können.
Sie können uns jederzeit kontaktieren, wenn Sie Fragen zu Ihrem Testament oder Ihrem Nachlass haben. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und helfen Ihnen dabei, alles so zu regeln, wie Sie es wünschen.
Ihr Testamentsvollstrecker Alexander Struve steht Ihnen für Fragen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zu Ihrem Testament oder Nachlass haben. Wir helfen Ihnen gerne weiter.